Aufgrund der aktuell vermehrt auftretenden Nachrichten (E-Mail, SMS, etc.) mit Schadsoftware, Hacking oder Phishing-Versuchen – nicht nur in Ihrem Unternehmen, sondern auch bei großen Service Anbietern – möchten wir unsere Leser auf einige Punkte hinweisen.
Bitte lesen Sie sich die Hinweise aufmerksam durch und prüfen Sie – soweit möglich – inwiefern diese bereits in Ihrem Unternehmen umgesetzt sind.
Können Sie nicht alles selbst beantworten oder möchten Sie den Schutz durch die genannten Maßnahmen erhöhen, können Sie uns jederzeit kontaktieren.
Die Liste ist keinesfalls abschließend und es müssen auch nicht alle Punkte auf Ihr Unternehmen zutreffen. Wir empfehlen grundsätzlich für alle Unternehmen ein „kleines“ IT Sicherheitsaudit, um zumindest vorhandene Maßnahmen zu prüfen und wichtige fehlende Maßnahmen planen zu können.
Die Maßnahmen in unserer Checkliste teilen sich in 3 Bereiche ein. Zur Erhöhung der IT-Sicherheit, müssen auch alle 3 miteinander kombiniert werden.
Beispiel: Der technische Schutz im Unternehmen kann ausgezeichnet sein inkl. eines guten Berechtigungssystems. Wenn jedoch ein Mitarbeiter das Passwort, welches er im Unternehmen nutzt, auch für einen beliebigen Onlineshop einsetzt und dieser gehackt wird, sinkt der Schutz durch Technik und Organisation erheblich.
Mit diesem Blog-Beitrag bieten wir Ihnen eine einfach Checkliste, welche Sie Ihren Mitarbeitern und Kollegen im Unternehmen zukommen lassen können. Diese enthält eine Reihe von grundlegenden Hinweisen zur IT-Sicherheit.
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) fordert im Artikel 32 von allen Verantwortlichen den Einsatz von technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM), mit denen ein Schutzniveau gewährleistet wird, das dem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen angemessenen ist.
Diese TOM sollen zur Gewährleistung der Sicherheit insbesondere die Risiken berücksichtigen, die sich, bezogen auf beteiligte IT-Systeme, Dienste und Fachprozesse, aus einer potenziellen Verletzung der Verfügbarkeit, Vertraulichkeit und Integrität personenbezogener Daten ergeben könnten.
Da die DSGVO aber technikneutral formuliert wurde, finden sich darin leider keine konkreten Maßnahmen, mit der ein Verantwortlicher Schritt für Schritt alle Vorgaben abarbeiten könnte. Stattdessen überlässt es die DSGVO jedem selbst die richtigen Maßnahmen auszuwählen und diese umzusetzen.
Nur was sind technische und organisatorische Maßnahmen im Detail, wie sollten diese eingesetzt werden und wie kann man prüfen, ob die Sicherheit der Verarbeitung nach Artikel 32 DSGVO gewährleistet und ein angemessenes Schutzniveau erreicht ist?
Um Sie genau bei diesen Fragen zu unterstützen, habe wir mit unserer Datenschutzzeitung eine Best Practice Checkliste zusammengetragen, mit der auch Sie Ihr Schutzniveau prüfen und verbessern können. Neben den Themen Archivierung und Awareness der Mitarbeiter:innen – die wir bereits in unserem Beitrag kurz beschreiben – erhalten Sie einen umfassenden ersten Einblick zum Thema technische und organisatorische Maßnahmen.
Archivierung
Archivdaten werden zwar für die tägliche Arbeit nicht mehr benötigt, müssen aber mitunter aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungsfristen eine bestimmte Zeit lang weiterhin aufbewahrt werden. Eine Absicherung der enthaltenen personenbezogenen Daten ist daher auch dann zu gewährleisten. Hier bietet zum Beispiel ein Dokumentenmanagement eine elegante Lösung Prozesse im Unternehmen zu optimieren und gleichzeitig die Archivierung rechtskonform zu gestalten.
Awareness der Mitarbeiter:innen
Beschäftige stehen mittlerweile verstärkt im Fokus von Cyberattacken. Zum Beispiel sollen sie mittels raffiniertem Social Engineering dazu verleitet werden, sicherheitskritische Aktionen auszuführen. Mitarbeiter:innen müssen daher gerade in Sicherheitsfragen stetig geschult und sensibilisiert werden, um solche Angriffe schon im Vorfeld zu vereiteln.
Lesen Sie hier die aktuelle Ausgabe unserer Datenschutzzeitung mit Best Practice Checklisten auf Basis des Artikel 32 DSGVO.
Obwohl das Unterschreiben von Dokumenten nur eine kleine Formalität ist, wird gerade dieser letzte Schritt zu einem aufwändigen Kraftakt. Auch heute noch werden mancherorts digitale Dokumente ausgedruckt, von Hand unterschrieben und anschließend wieder eingescannt und per E-Mail verschickt. Dabei sind die eingescannten Dokumente dann oftmals nur noch schwer lesbar.
Der Status Quo: Sperrig und unsicher
Dieser sperrige Prozess ist unwirtschaftlich und innerhalb kürzester Zeit sieht man den Arbeitsplatz vor lauter Blättern nicht mehr.
Vielleicht klopfen Sie sich jetzt auch stolz auf die Schulter, weil Sie eben keinen Papierdschungel in ihrem Büro haben, sondern am Ende Ihrer PDF-Dateien einfach das Bild Ihrer Unterschrift einfügen. Hiermit sparen Sie sich zwar das Drucken und Scannen. Die E-Mails müssen trotzdem verschickt und Dokumente weitergeleitet werden, damit am Ende die richtige Unterschrift auch auf dem Dokument landet.
Doch können Sie sich wirklich sicher sein, dass die eingefügte Unterschrift wirklich von der unterschriftsberechtigten Person stammt und nicht von jemand anderem eingefügt wurde? Die Antwort ist so einfach wie ernüchternd: Nein! Damit sind solche Unterschriften, obwohl diese Methode vielerorts praktiziert wird, nicht rechtsverbindlich.
Schlank, nachhaltig und effizient – Unsere neue YOUSIGN-AMAGNO-Schnittstelle
Die effizientere und nachhaltigere Lösung ist YOUSIGN, genauer genommen: Unsere YOUSIGN-AMAGNO-Schnittstelle.
Mit der eSignature-Lösung von YOUSIGN können Sie Dokumente einfach digital unterzeichnen lassen. Hierfür geben sie kurz die Daten der Person ein, die das Dokument signieren soll. Diese erhält eine Mail mit einem Link zum Dokument. Sollen die Unterlagen nach eingehender Sichtung unterschrieben werden, wird ein spezieller Code ans Smartphone geschickt. Dieser muss nur noch in das entsprechende Feld eingegeben werden und das Dokument ist signiert. Anschließend kann es heruntergeladen werden.
Dank unserer YOUSIGN-AMAGNO-Schnittstelle lässt sich der gesamte Vorgang direkt innerhalb des DokumentenmanagementsystemsAMAGNO starten. Dort können Sie jederzeit den Bearbeitungsstand der Unterlagen einsehen. Sobald der Status von “In Bearbeitung” auf “Unterschrieben” wechselt, werden die signierten Dokumente automatisch in AMAGNO eingepflegt.
Die manuellen Arbeitsschritte werden so auf ein Minimum reduziert. Sie können sich ihre eigenen Workflows zusammenbauen und im Fall der Fälle sind die Signaturen rechtsverbindlich, revisionssicher und nachvollziehbar. Durch die Schnittstelle beseitigen Sie nicht nur den Dokumentendschungel auf ihrem Schreibtisch, sondern auch das Dateien-Wirrwarr, welches durch manuelle Dateiverwaltung schnell entstehen kann.
Neben dem intuitiven und effizienten Prozess sowie der Rechtsverbindlichkeit die YOUSIGN-Signaturen ermöglichen, müssen Sie sich auch beim Datenschutz keine Sorgen machen: YOUSIGN kommt aus Europa und ist DSGVO-konform.
Gerne zeigen wir ihnen die Funktionalität von YOUSIGN und unserer Schnittstelle in einem unverbindlichen Demo-Termin – damit die Signatur das bleibt was sie ist: eine kleine Formalität am Ende – fernab des undurchdringbaren Dschungels.
Die Vorteile auf einen Blick:
Workflow Integration: Signaturen können dank Schnittstelle direkt über AMAGNO angefordert werden und signierte Dokumente werden direkt in AMAGNO eingepflegt
Schnelle, simple und sichere (rechtsverbindlich) Signaturen
Unmittelbare Rückmeldung bei z. B. Angeboten, da das Dokument nicht gedruckt, händisch unterschrieben eingescannt und zugeordnet werden muss.
Automatische E-Mail-Benachrichtigungen
eIDAS-konform und zeitgestempelte Belegdatei
DSGVO-konformer Schutz für Ihre Daten und die Ihrer Kunden
Sicheres Hosting innerhalb der EU
Geeignet für alle Branchen, Abteilungen, Teams und verschiedene Unternehmensgrößen
Nachhaltig für Unternehmen und Umwelt
Status der Unterschrift jederzeit abrufbar (“In Bearbeitung”, “Bestätigt” und “Abgelehnt”)
Unter einer elektronischen Signatur (engl.: eSignature) versteht man technische und rechtliche Mechanismen, die beim Unterzeichnen digitaler Dokumente eine sichere Authentifizierung sowie einen Zustimmungsnachweis ermöglichen. Die digitale Unterschrift erfüllt damit den gleichen Zweck wie eine handschriftliche Unterschrift auf einem Papierdokument.
Sie wird primär im E-Government (öffentliche Verwaltung) und der E-Justice (Justiz) verwendet. Durch nutzerfreundliche Tools findet sie aber zunehmend auch im Unternehmensalltag Anwendung.
Schon gewusst? Obwohl elektronische Signatur und digitale Signatur oft in einem Atemzug und als Synonym verwendet werden, gibt es einen Unterschied.
Elektronische Signatur
Die elektronische Signatur ist in erster Linie ein rechtlicher Begriff. Unterschieden wird hier zwischen:
einfacher elektronischer Signatur (SES),
fortgeschrittener elektronischer Signatur (AdES) sowie
qualifizierter elektronischer Signatur (QES).
Die einfache elektronische Signatur ist die unsicherste Variante: hierbei handelt es sich beispielsweise um die Signatur unter einer E-Mail. Sowohl bei der fortgeschrittenen als auch bei der qualifizierten Signatur wird anhand eines Authentifizierungs- bzw. Identifizierungsverfahrens die Identität der unterzeichnenden Person überprüft. Die qualifizierte elektronische Signatur verfügt dabei über die höchsten Standards und den größtmöglichen Geltungsbereich.
Generell gilt aber:Sicherheit und Nutzerfreundlichkeit stehen in einem Spannungsverhältnis. Je höher die Sicherheit, desto mehr leidet die Nutzerfreundlichkeit, da für den Unterzeichner mehrere Identifizierungsstufen nötig werden.
Digitale Signatur
Bei der digitalen Signatur handelt es sich um ein spezielles Verfahren, bei dem der Unterzeichner und das Dokument durch eine besondere Verschlüsselung unwiderruflich miteinander verbunden werden. Diese Einheit kann jederzeit nachträglich und von egal wem mittels des öffentlichen Schlüssels nachvollzogen und überprüft werden.
Nachträgliches Bearbeiten der unterzeichneten Dokumente ist mit der digitalen Signatur jedoch nicht möglich und würde den Vertrag als ungültig anzeigen.
Sind e-Signaturen sicher?
e-Signaturen sind ebenso rechtsverbindlich wie normale Unterschriften. In der EU ist die Anerkennung über die eIDAS-Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste geregelt, an der auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik mitgewirkt hat. Die Verordnung wurde in Deutschland als Grundlage für das Vertrauensdienstegesetz genutzt. Dieses besagt, dass in Deutschland eine qualifizierte elektronische Signatur einer handschriftlichen Signatur gleichgestellt ist.
Damit digitale Signaturen rechtsverbindlich sind, müssen e-Signatur-Anbieter strenge Auflagen erfüllen und bestimmte Zertifizierungen erlangen. Zertifizierte Anbieter können im Namen ihrer Partner rechtsverbindliche und gesetzlich anerkannte Unterschriften erstellen. Diese vertrauenswürdigen Dritten werden regelmäßig auditiert, um sicherzustellen, dass ihre Lösungen den europäischen Vorschriften entsprechen.
Es ist kein Geheimnis, dass händische Unterschriften durchaus gefälscht werden können. Vor diesem Hintergrund kann man zurecht behaupten, dass digitale Signaturen aufgrund der oft mehrstufigen Authentifizierungsverfahren um ein vielfaches sicherer sind.
Vorteile einer eSignature
Aufwand reduzieren: Dokumente lassen sich mit wenigen Klicks erstellen, unterschreiben und versenden
Rechtsverbindlichkeit herstellen: Vertraulichkeit und Rückverfolgbarkeit der Daten durch eIDAS zertifizierte und rechtssichere Software
Prozesse optimieren: Automatische Erinnerungen bei ausstehenden Unterschriften
Integration in CRM und DMS-Lösungen durch Schnittstellenanbindung
Mögliche Anwendungsfälle für digitale Unterschriften
Personalwesen: Neue Mitarbeiter willkommen heißen
Vertrieb: Geschäfte abschließen
Beschaffung: Alle Verträge genehmigen
IT-Abteilung: Anwendungen aller Teams sichern
Rechtsabteilung: Verträge schützen
Verwaltung- und Finanzabteilung: Genehmigungsprozesse optimieren
Premium technologies bietet Kunden die eSignature-Lösung von Yousign an (Infoflyer öffnen), einem der führenden europäischen Anbieter für elektronische Signaturen. Sie haben Fragen zum Thema? Dann sprechen Sie uns an.
Wir bietet eine schlanke und effiziente Schnittstelle, um digitale Unterschriften mit dem Dokumentenmanagementsystem AMAGNO zu verzahnen. Die manuellen Arbeitsschritte werden damit auf ein Minimum reduziert. Mehr Infos dazu erhalten Sie in diesem Beitrag.
Die seit über 20 Jahren geltende betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für Hard- und Software wird an den schnellen technischen Wandel angepasst. Um der angestrebten Digitalisierung mittelbar eine zusätzliche steuerliche Förderung zu bieten, gilt für alle Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2020 enden, die neue Nutzungsdauer für betroffene Wirtschaftsgüter von lediglich einem Jahr.
Für welche Hard- und Software gilt die neue Regelung?
Hardware
Als “Computerhardware” gelten praktisch sämtliche Wirtschaftsgüter einer PC-Anlage und deren Peripherie. Konkret genannt und definiert werden:
Computer,
Desktop-Computer,
Notebook-Computer (wie z.B. Tablet, Slate oder mobiler Thin-Client),
Desktop-Thin-Client,
Workstation,
mobile Workstation,
Small-Scale-Server,
Dockingstation,
externes Netzteil,
Peripherie-Geräte (wie z.B. Tastatur, Maus, Scanner, Kamera, Mikrofon, Headset),
Ausgabegeräte (wie z.B. Beamer, Plotter, Headset, Lautsprecher, Monitor oder Display), sowie
Drucker (Laser-, Tintenstrahl- oder Nadeldrucker).
Software
Unter Software wird jegliche Betriebs- und Anwendersoftware zur Dateneingabe und -verarbeitung gefasst. Dazu gezählt werden auch die nicht technisch physikalischen Anwendungsprogramme eines Systems zur Datenverarbeitung, alle Standardanwendungen, doch auch individuell abgestimmte Anwendungen (z. B. ERP-Software, Software für Warenwirtschaftssysteme etc.).
Vor dem Hintergrund, dass der Support für Office 2010 im Oktober 2020 ausgelaufen ist und auch das Supportende für Windows Server 2012 absehbar ist (läuft bis 2023) können Firmen zum Beispiel Investitionen in schnelle, sichere Hard– und Software für Büro und Home Office sofort abschreiben.
Sie haben Fragen dazu oder haben bereits konkrete Vorstellungen und möchten diese kurz mit uns abstimmen? Dann melden Sie sich gern bei uns!
PS.: Sie haben Altgeräte, die Sie aufgrund neuer Investitionen nicht mehr benötigen? Dann legen wir Ihnen die Computertruhe ans Herz. Der Verein möbelt ausrangierte Hardware wieder auf und spendet sie an Bedürftige.
In Ihrem Unternehmen gibt es Überlegungen Geschäftsprozesse zu digitalisieren und ein Kundenmanagementsystem (CRM) einzuführen? Aber Ihnen fehlt noch die Vorstellung, wie solch ein Einführungsprozess aussehen könnte?
In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen kurz, welche Schritte auf Sie zukommen und wie wir gemeinsam mit unseren Kunden die optimale Lösung für Ihr Unternehmen entwickeln.
1. Wo stehen Sie? Wohin wollen Sie?
Im Rahmen eines ersten Gesprächs erklären Sie uns die aktuelle Situation in Ihrem Unternehmen. Wo sehen Sie Herausforderungen und welche Vorstellungen haben Sie für die Zukunft? Welche Prozesse gibt es bereits bei Ihnen und welche Datenquellen stehen zur Verfügung?
Wir strukturieren diese Informationen und besprechen mit Ihnen, welche Produkte, Systemkomponenten und Dienstleistungen für Sie in Frage kommen.
2. Der Blick nach vorne
Auf Basis der im Schritt 1 besprochenen Inhalte bereiten wir eine Präsentation vor, bei der wir Ihnen Lösungen vorstellen, die Ihre Anforderungen erfüllen können.
Wir zeigen Ihnen anhand von Beispielen, was möglich wäre, und wie die vorhandenen Prozesse am besten abgebildet werden sowie welche Funktionen Sie dazu nutzen können.
3. Die Investition
Nachdem Sie gesehen haben, was durchführbar ist, möchten Sie natürlich auch wissen, was Sie investieren müssen.
Wir erstellen Ihnen nun ein Angebot, welches die benötigten Lizenzen und eine erste Schätzung der Dienstleistungen beinhaltet.
4. Die Details
Damit sich eine Investition lohnt, muss sie nachhaltig Nutzen bringen. Entscheiden Sie sich, das Projekt anzugehen, führen wir mit Ihnen einen Kickoff-Workshop durch, um die Wünsche aus Schritt 1 zu betrachten und Anforderungen für die Systemkonfiguration zu formulieren. Dabei ist für uns interessant, welche Prozesse digitalisiert werden sollen, welche Abteilungen mit dem CRM-System arbeiten werden und welche Funktionen zum Beispiel für Reporting und Marketing nötig sind.
Diese Punkte werden dann mit Ihnen gemeinsam priorisiert, damit sie Stück für Stück durch unser Team umgesetzt werden können.
Der Workshop dauert je nach Projektumfang ca. 1–7 Tage. Als Ergebnis erhalten Sie einen konkreten Fahrplan für Ihr Projekt. Wir konkretisieren zudem das Angebot nochmals.
5. Die Umsetzung
Wurden alle wichtigen Punkte im Workshop fixiert, starten wir mit der Implementierung. Anhand der zuvor festgelegten Prioritäten führen wir gemeinsam das gewünschte System in Ihrem Unternehmen ein. Dabei überführen wir Ihre alten Datenstrukturen, Importieren vorhandene Adressdaten und richten alle benötigten Systemkomponenten für Sie ein. Alle Schritte werden dabei mit Ihnen abgesprochen.
Zum Ende des Projekts erhalten Sie ein fertiges, maßgeschneidertes Kundenmanagementsystem, mit dem Sie nahtlos weiterarbeiten können. Ihre Mitarbeiter werden durch unser kompetentes Team begleitend geschult, sodass alle sofort vom neuen CRM profitieren können.
Und auch nach Projektabschluss stehen wir Ihnen bei Fragen und Problemen jederzeit zur Seite.
Auch die VW Bildungsinstitut GmbH hat mit einem CRM ihr Kunden- und Auftragsmanagement optimiert. Lesen Sie hier mehr zum Projekt.
Sie haben Fragen zur Einführung eines CRMs oder möchten sich gern selbst ein Bild machen? Dann sprechen Sie uns an, wir zeigen Ihnen gern, dass Digitalisierung kein Hexenwerk ist.
Sei es bei der Erstellung eines Angebotes, beim Abschluss eines Vertrages oder einem simplen Besuch einer Internetseite. In unserer digitalen Welt werden immer schneller und immer mehr Daten erhoben, wobei sich Betroffene dessen oft gar nicht bewusst sind.
Um hier eine größere Transparenz zu schaffen, beziehungsweise die Datenschutzrechte von Betroffenen zu stärken, trat 2018 die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft, in der unter anderem auch die Informationsrechte von Betroffenen geregelt sind und bestimmt wird, wer für die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich ist.
Unternehmen und deren verantwortliche Stellen sollten sich hierbei den Artikel 13 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ganz besonders gut ansehen, weil Informationsrechte für Betroffene gleichbedeutend mit Informationspflichten für Unternehmen sind.
Aber genau diese Informationspflichten für Unternehmen werfen viele Fragen auf:
Jedes Unternehmen ist laut Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verpflichtet, potentiell betroffenen Personen Auskunft zu erteilen:
Jeder Betroffene sollte zu jeder Zeit wissen, ob und wenn ja, welche Daten von ihm erhoben und gespeichert werden. Auch der Zweck der Verarbeitung sollte dem Betroffenen bekannt sein.
Alle Unternehmen sollten somit für verschiedene Personenkreise jeweils ein spezielles Dokument erstellen, das den Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung gerecht wird und welches bei einem Erstkontakt oder auf Nachfrage sofort an potentiell betroffene Personen ausgehändigt werden kann.
Mögliche Empfänger könnten unter anderem sein:
Kunden und Interessenten
Lieferanten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Bewerberinnen und Bewerber
Besucherinnen und Besucher deren personenbezogene
Daten, z. B. zur Kontaktverfolgung während
einer Pandemie, festgehalten werden
…
Für die Erstellung dieser Dokumente sollte man sich Zeit nehmen. Zum einen, weil eine transparente Herangehensweise Vertrauen in der Zusammenarbeit schafft, zum anderen aber auch, weil bei Nichteinhaltung der Vorgaben schnell empfindliche Bußgelder drohen.
Welche Informationen müssen übermittelt werden?
Ein Dokument zur Erfüllung der Informationspflichten laut DSGVO sollte folgende Themenschwerpunkte berücksichtigen und ausformuliert für jeden Betroffenen transparent und verständlich darstellen:
Definition des potentiell betroffenen Personenkreises
Benennung des verantwortlichen Unternehmens
Benennung der zu Grunde liegenden Rechtsnormen
Optional der aktuelle Versionsstand (Empfehlung)
Eine einfache und verständliche Einleitung
Benennung des Verantwortlichen
Kontaktdaten (Firmendaten)
Vertreter der verantwortlichen Stelle
(Geschäftsführer/in, Vorstand, …)
Benennung des Datenschutzbeauftragten, falls vorhanden
Art, Zweck und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Allgemeine Grundlagen zur Verarbeitung
Beschreibung der personenbezogenen Daten oder Daten-Kategorien
Beschreibung möglicher Datenquellen (z. B. wenn die Daten nicht direkt erhoben werden)
Wer Empfänger der pers. Daten sein kann?
Werden personenbezogene Daten ins nicht
europäische Ausland übermittelt?
Wie lange werden die Daten gespeichert, bzw. auf welcher Rechtsgrundlage müssen die Daten vorgehalten werden?
Benennung der Datenschutzrechte für Betroffene
Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (inkl. Kontaktdaten der Behörde)
Müssen pers. Daten bereitgestellt werden?
Werden Tools zur automatischen Entscheidungsfindung eingesetzt?
Wann sollten die Daten weitergegeben werden?
Die Frist, in der potentiell Betroffene über die Erhebung und Verarbeitung von pers. Daten informiert werden müssen, beträgt maximal einen Monat.
Falls ein direkter Kontakt zum Betroffenen besteht, z. B. beim Abschluss eines Vertrages, sollte die Übermittlung der Datenschutzinformationen am besten direkt erfolgen, z. B. durch eine Erweiterung des Vertrages, bzw. der Auftragsbestätigung. Falls dies nicht möglich ist, wäre eine fristgerechte Übermittlung per E-Mail zu empfehlen. So wäre auch die Nachweispflicht der Übermittlung zu 100% gegeben.
Übermittlung der Informationen
Um den Informationspflichten nachzukommen, empfehlen wir u. a. folgende Strategien anzuwenden:
Erweiterung der Angebots-, Bestell-, Bestätigungs- und Vertragsunterlagen
Erweiterung der E-Mail Signatur
Herausgabe von Unterlagen für Bewerber/innen
Erweiterung der Arbeitsverträge
Direkter Aushang der Datenschutzinformationen im Verkaufsraum, in der Praxis, im Sportstudio, im Hotel, in der Gaststätte, …
Als Handreichung am Empfang (z. B. als Info-Flyer)
Auf der Internetseite, u. v. m.
Wir helfen sehr gerne!
Falls auch Sie Dokumente zur Erfüllung der DSGVO erstellen möchten, unterstützen wir Sie sehr gerne. Profitieren Sie von unserem Know-how und von vielen Checklisten und Mustervorlagen, die wir gemeinsam mit Ihnen schnell und einfach an Ihre individuellen Anforderungen anpassen können!
Kennen Sie das? Für nur eine Rechnung gibt es in der FiBu-Abteilung fünf Stempel, acht Ordner, vier Freigabeberechtigte und am Ende auch unzählige Fragezeichen sowie mehrere laufende Regalmeter.
Zugegeben, diese Darstellung mag etwas überspitzt sein.
Nichtsdestotrotz sieht der Alltag bei vielen Geschäftsführern, Finanzbuchhaltern und Steuerberatern so ähnlich aus.
Hinzu kommen lange Lauf- oder Versandwege zwischen den einzelnen Abteilungen oder Niederlassungen und die damit verbundene Wartezeit… vom Faktor Home Office mal ganz zu schweigen.
Doch es gibt zum Glück Abhilfe. Dank der Digitalisierung existieren mittlerweile clevere Tools zur Dokumentenverwaltung, die sämtliche dokumentenbezogene Prozesse im Unternehmensalltag effizienter und intuitiver gestalten.
Als leidenschaftliche Nerds und überzeugte Early Adopters digitaler Lösungen möchten wir mit Ihnen unsere eigenen Erfahrungen teilen und aufzeigen, bei welchen Prozessen wir mittlerweile papierlos unterwegs sind.
Ein kleiner Spoiler vorweg: Bei uns gibt es eigentlich kein Papier mehr…. naja vielleicht noch die Geburtstagskarten für das Team und die ein oder andere Postkarten aus dem Urlaub. Aber sehen Sie selbst.
Die Lösung? Ein Dokumentenmanagementsystem!
Ganz einfach gesprochen, unterstützt uns ein Dokumentenmanagement System (DMS) bei der Verwaltung unserer Dokumente.
Man kann es sich als einen riesigen digitalen Aktenschrank mit unzähligen Fächern, Klebezetteln, Registern und Notizen vorstellen. Eingescannte und digitale Dokumente lassen sich damit im Handumdrehen finden, bearbeiten, speichern und zurückverfolgen.
Mit einem DMS können wir auch komplexe Geschäftsprozesse automatisieren und digital abbilden. Dabei werden Medienbrüche vermieden (analog, Scan, digital), Dateiredundanzen minimiert und die Auskunftsfähigkeit erhöht. Ganz nebenbei schonen wir auch die Umwelt und unsere Mitarbeiter werden durch das System entlastet, sodass sie sich wieder aufs Wesentliche fokussieren und ihr Potenzial frei entfalten können.
“Suchen war gestern”: Zeit sparen und Kosten reduzieren
Die manuelle Bearbeitung einer Rechnung kann richtig Geld kosten. In Abhängigkeit der einzelnen Schritte und der Anzahl der involvierten Mitarbeiter kostet eine einzige Rechnung schnell mal einen hohen zweistelligen Betrag.
Muss dann noch nach die letzte Version eines bestimmten Dokuments gesucht oder die Rechnung mit dem Angebot abgeglichen werden, wird es schnell unübersichtlich.
Mit unserem DMS lassen sich Informationen durch die automatische Kategorisierung blitzschnell abrufen und der Arbeitsschritt kann zügig und ohne lästiges Blättern abgeschlossen werden.
Dadurch, dass jeder Mitarbeiter überall und zu jeder Zeit alle relevanten Dokumente und deren aktuellen Arbeitsstand aufrufen kann, entfallen Rückfragen und lange Durchlaufzeiten.
Transparente Prozesse
Da jeder Mitarbeiter ständig Zugriff auf die für ihn relevanten Dokumente hat, konnten wir fehleranfällige Doppelablagen weitestgehend abschaffen. Die Zugriffe und einzelnen Bearbeitungsschritte können vom Entwickler, über die Buchhaltung bis hin zur Geschäftsführung lückenlos nachvollzogen werden. Wenn nötig, sind diese auch jederzeit rekonstruierbar.
Zusätzlich hilft uns die automatische Versionierung dabei, jederzeit nachzuvollziehen wer, wann und wie Dateien bearbeitet hat. Das eliminiert weitere Fehlerquellen, da alle Beteiligten immer mit der aktuellen Version arbeiten.
Auch zeitintensive Geschäftsprozesse lassen sich mit dem DMS intuitiv abbilden. Wir versenden Dokumente direkt aus dem System und müssen beim Verfassen der Mail nicht mehr umständlich nach der richtigen Dateianlage suchen. Ein- und Ausgangsrechnungen kann das Team nahtlos zur Prüfung und Freigabe übergeben ohne dass Ordner mit ausgedruckten PDF-Dokumenten durch die Firma wandern müssen. Die einzelnen Mitarbeiter können sogar ihre eigenen digitalen Stempel und Unterschriften zur Bearbeitung verwenden.
Durch die Vergabe von Nutzerrollen – verbunden mit unterschiedlichen Zugriffsrechten – werden sensible Unternehmensdaten vor unberechtigtem Zugriff geschützt.
Aufbewahrungspflicht steuerkonform abbilden
Für unterschiedliche Geschäftsunterlagen gibt es verschiedene Aufbewahrungs- und Löschfristen, die wir, wie jedes andere Unternehmen auch, einhalten müssen. Abgesehen von der reinen Papierflut, die es dafür zu bewältigen gilt, muss die Ablage zudem revisionssicher sein, um die Manipulation und Löschung von Dateien zu verhindern. Gemeinsam mit unserem Partner AMAGNO geben wir Ihnen in einem Spezialbeitrag einen tieferen Einblick in die Dokumentenarchivierung.
Sie haben Fragen zum Thema Dokumentenmanagement oder möchten einen genaueren Blick auf die Lösung werfen? Dann nehmen Sie doch an einem unserer nächsten Demo-Termine teil.
Sie haben keine Zeit? Dann fordern Sie gern eine kostenfreie Testversion an und testen sie einfach in Ihrem eigenen Tempo.
premium technologies bietet eine schlanke und effiziente Schnittstelle, um digitale Unterschriften mit AMAGNO abzubilden. Die manuellen Arbeitsschritte werden damit auf ein Minimum reduziert. Mehr Infos dazu erhalten Sie in diesem Beitrag.
Wann war doch gleich der Geburtstag von Frau Schneider?
Und wer soll in diesem Jahr eigentlich eine Weihnachtskarte bekommen?
Ja, sicherlich, Weihnachten ist noch lange hin. Aber wir sind uns sicher, dass eben diese Fragen nur allzu häufig im Alltag von kleinen und mittelständischen Unternehmen gestellt werden.
Die Kundendaten – das Kapital einer jeden Firma – werden häufig dezentral, in riesigen Exceltabellen und Outlook-Adressbüchern erfasst und verwaltet: ein fehleranfälliges System, das ganz nebenbei die meisten Unternehmen viel Zeit und Nerven kostet. Nachhaltiger, geschäftlicher Erfolg, der das Wachstum der nächsten Jahre vorgibt, kann damit nur schwer erreicht werden.
Die Antworten auf die oben gestellten Fragen, ließen sich einfach in einem System für Kundenbeziehungsmanagement (eng.: Customer Relationship Management) finden. Doch nach wie vor sind viele KMU der Meinung, dass nur große Unternehmen eine einheitliche digitale Lösung zur Verwaltung der Kunden-, Lieferanten- und Interessentendaten benötigen.
Wir möchten daher etwas Licht ins Dunkel bringen und aufzeigen, dass auch kleine Organisationen von der Software-Lösung profitieren können.
Ein CRM ist eine Software-Lösung, mit der man auf dem eigenen Server, in der Cloud oder als Miet- und Leasing-Version Kundendaten professionell, transparent und in Echtzeit managen kann. Im System können alle wichtigen Infos in einer digitalen Kundenakte, inkl. Kontaktdaten, Kommunikationshistorie, Angeboten, Rechnungen und Schriftverkehr erfasst werden. Zusätzlich ermöglichen Segmentierungskriterien die Einteilung der Kontakte anhand verschiedenster Parameter, um Vertriebschancen zu identifizieren oder weitere Maßnahmen effizient zu planen.
Ein CRM trägt durch die Optimierung der Kommunikation und der angeschlossenen Kundenprozesse nachhaltig zu einer besseren Kundenbindung bei. Darüber hinaus kann durch die Automatisierung Zeit eingespart und die Effizienz von Vertrieb und Marketing gesteigert werden. Durch das abteilungsübergreifende und kollaborative Arbeiten, erhalten alle Nutzer im Unternehmen eine bessere Kenntnis über die Kunden und Geschäftskontakte.
Wie profitieren die unterschiedlichen Mitarbeiter im Unternehmen von einem CRM?
Geschäftsführung
Die Geschäftsleitung hat viel um die Ohren: Kundentermine, Freigaben, Vertrieb, Personalarbeit, strategische Entscheidungen und Managementaufgaben. Die Liste der täglichen To-Dos ist lang und könnte sicher um weitere Punkte ergänzt werden.
Ein systematischer Überblick zu Umsatzzahlen, Kosten, Aufträgen und Meilensteinen an einem Ort ist daher ein guter Ausgangspunkt für die Situationsanalyse sowie Zielplanung, Strategieplanung, Maßnahmenplanung und das anschließende Controlling.
Ein Kundenmanagement-System, das unternehmensweit im Einsatz ist und auf das alle Mitarbeiter Zugriff haben, vereint eine lückenlose Kommunikationshistorie und die nächsten Schritte unter einem Dach. Sowohl der Vertrieb als auch das Projektmanagement können Eintragungen aus ihrer Perspektive vornehmen. So ergibt sich für die Leitungsebene ein vollständiges Bild ohne zeitraubende Gespräche mit den einzelnen Abteilungen führen zu müssen.
Vertrieb
Der letzte Kontakt liegt schon einige Wochen zurück. Ein CRM bietet eine präzise Übersicht über die besprochenen Themen, eventuelle Fragen und den nächsten Termin für die Wiedervorlage. Und werden die Stammkunden gut betreut?
Sowohl Innen- als auch Außendienst profitieren von den Funktionen eines einheitlichen Systems. Und ist ein Kollege mal außer Haus, kann der Kunde trotzdem über den aktuellen Stand des laufenden Projekts informiert werden. Der Mitarbeiter im Außentermin kann wiederum mit seinem Smartphone von überall auf das CRM zugreifen und hat somit alle Kontaktdaten und Gesprächsnotizen im Blick.
Auch das Nachfassen von Anfragen und Angeboten wird dank automatischer Wiedervorlagen und Workflows optimal gestaltet.
Neben Aussagen zu Vertriebszielen lassen sich mit einer CRM-Lösung auch Verkaufschancen identifizieren.
Marketing
Zurück also zu unserer Anfangsfrage: “Wer bekommt denn nun die Weihnachtskarte?“
Die Mitarbeiter im Marketing können mit einer CRM-Lösung auf die wichtigsten Kontakte und Zielgruppen zugreifen und auf Basis von Umsatzzahlen, Kundenhistorie und weiteren Kriterien mit nur wenigen Klicks auswählen, wer in diesem Jahr Post bekommt. Auch Briefkopf und Anrede sind einfach erstellt… Jetzt fehlt nur noch ein pfiffiger Spruch. 🙂
Ebenso wie die Planung von Mailingaktionen kann im CRM auch der Versand eines Newsletters organisiert, geplant und umgesetzt werden… einschließlich der nötigen datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen.
Und wenn gerade mal nicht das Jahresendgeschäft ins Haus steht, kann das Team aus Marketing und Vertrieb auch die geeigneten Teilnehmer für ein (virtuelles) Get-Together identifizieren und einladen.
Service & Support
Auch die Service- und Support-Mitarbeiter profitieren von einem unternehmensweiten Kundenmanagementsystem.
Klingelt das Telefon, sorgt eine Schnittstelle dafür, dass bereits vor Abheben der jeweilige Kunde auf dem Display angezeigt wird. So lassen sich leicht die Kommunikationshistorie, laufende Verträge und Projekte überblicken. Auch die Anbindung eines Ticketsystems ist durchaus möglich.
Implementierung
Die Einführung eines CRMs zum Beispiel von COBRA ist so individuell wie die Abläufe im Unternehmen. Mit einer Vielzahl an Modulen kann das System auf die unterschiedlichen Prozesse angepasst werden.
Wird ein Newsletter-System benötigt? Soll das Eventmanagement über das CRM abgebildet werden? Bedarf es eines Ticketsystems?
Gemeinsam mit Ihnen klären wir diese Fragen und passen die Software-Lösung ganz auf Ihre Abläufe im Unternehmen an.
Cookie-Zustimmung verwalten
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Notwendig
Always active
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
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Marketing
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