Anforderungen an ein E-Fahrtenbuch: Neuer BFH-Beschluss und Handlungsempfehlungen

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat am 12. Januar 2024 mit einem neuen Beschluss (Az.: VI B 37/23) die Anforderungen an ein elektronisches Fahrtenbuch bekräftigt. Dieser Beschluss bestätigt ein vorheriges Urteil vom 16. November 2005 und stellt klar, dass eine einfache Datei, die mit einem Computerprogramm erzeugt wurde, in der Regel nicht den Anforderungen an ein Fahrtenbuch genügt.

Wichtige Anforderungen an ein elektronisches Fahrtenbuch

Ein Fahrtenbuch muss in geschlossener Form geführt werden. Dies bedeutet, dass nachträgliche Veränderungen an den eingetragenen Daten technisch ausgeschlossen oder zumindest in der Datei selbst dokumentiert und offen gelegt werden müssen. Hier sind die wesentlichen Punkte, die ein elektronisches Fahrtenbuch erfüllen muss:

  1. Unveränderbarkeit der Daten: Es muss technisch sichergestellt sein, dass nachträgliche Änderungen an den Daten nicht möglich sind. Falls Änderungen doch möglich sind, müssen diese vollständig dokumentiert und erkennbar sein.
  2. Transparenz bei Änderungen: Jede nachträgliche Änderung muss in der Datei selbst sichtbar und nachvollziehbar sein. Änderungen dürfen nicht erst durch zusätzliche Abfragen, die nur ein Systemadministrator durchführen kann, erkennbar werden.
  3. Geschlossenheit des Fahrtenbuchs: Ein Fahrtenbuch gilt nur dann als geschlossen, wenn die Finanzverwaltung keine zusätzlichen Unterlagen anfordern muss, um die Ordnungsmäßigkeit zu überprüfen. Dies bedeutet, dass alle relevanten Informationen direkt im Fahrtenbuch selbst ersichtlich sein müssen.

Handlungsempfehlungen

Für alle, die ein elektronisches Fahrtenbuch führen müssen, ergeben sich aus diesem Beschluss klare Handlungsempfehlungen:

  • Verwendung geeigneter Software: Nutzen Sie Softwarelösungen, die sicherstellen, dass nachträgliche Änderungen entweder unmöglich sind oder vollständig dokumentiert werden.
  • Regelmäßige Überprüfung: Stellen Sie sicher, dass Ihr elektronisches Fahrtenbuch regelmäßig auf Konformität mit den gesetzlichen Anforderungen überprüft wird.
  • Schulung und Sensibilisierung: Schulen Sie die zuständigen Mitarbeiter im Umgang mit der Fahrtenbuchsoftware und sensibilisieren Sie sie für die Bedeutung der Dokumentation und Transparenz von Änderungen.

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Quellen:

  • Bundesfinanzhof, Beschluss vom 12. Januar 2024 (Az.: VI B 37/23)
  • Bundesfinanzhof, Urteil vom 16. November 2005 (Az.: VI R 64/04, BFHE 211, 513, BStBl II 2006, 410)

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